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Quellensteuer Rückerstattung

Ausländische Quellensteuern zurückfordern – schnell und einfach, mit dem kostenlosen E-Book von divTimer®.

Die Quellensteuer

Die Quellensteuer & ihre Rückerstattung

Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden, die Investoren aus dem Ausland dem Quellenstaat bezahlen müssen. Der Anleger kann sich diese Quellensteuer jedoch sparen – er muss sie hierfür jedoch von dem Quellenstaat mit einem besonderen Formular zurückfordern.

Geld zurück fordern

Du erfährst, wie du einen Teil der abgeführten Steuern wieder zurück fordern kannst.

Sichere Formulare

Erhalte eine exklusive Übersicht über alle Formulare, die du für die Quellensteuer Rückerstattung benötigst.

Innovative Tools

Lerne unser nützliches Tool für die einfache Quellensteuer Rückerstattung kennen.
Rückerstattung

Wie bekomme ich die Quellensteuer zurück?

Wir haben für dich ein kostenloses E-Book verfasst, in dem alle notwendigen Infos über Quellensteuern zusammengefasst sind und genau erklärt wird, wie du diese schnell & einfach zurückfordern kannst. Zusätzlich zeigen wir dir, wie du an viele wichtige Formulare zur Rückerstattung kommst, ohne lange danach suchen zu müssen.

Alle Informationen auf einen Blick

Eine Quelle für deine Steuern

Du hast keine Lust das halbe Internet zu durchforsten, um die richtigen Formulare für den jeweiligen Quellenstaat zu finden? Du möchtest deinen Broker nicht dafür bezahlen, dass er dir deine Quellensteuern zurückführt? Du möchtest dich nicht jedes Mal neu informieren wie das jeweilige Land mit deinen Dividenden-Steuern umgeht? Verstehen wir. Deshalb hast du mit unserem E-Book alle notwendigen Informationen und Quellen für deine Rückerstattung immer bei dir.

Support

Wir sind 24/7 für dich da

Du hast Fragen oder benötigst Hilfe? Dann hilft dir unser Support gerne weiter.

Kontakt

divTimer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Hauptstraße 78
74821 Mosbach
Deutschland

Kurzinfo

Als Quellensteuer wird eine (Ertrags-)Steuer auf Einkünfte bezeichnet, die direkt an der Quelle der Auszahlung von Leistungsvergütungen abgezogen und im Namen des Leistungserbringers (Gläubiger der Vergütung) an das zuständige Finanzamt abgeführt wird.